Hi,
Der Ausdruck "Polizeifunk" wird im allgemeinen Sprachgebrauch eigendlich immer für den BOS-Funk in seiner Gesamtheit gebraucht, auch wenn dieses so nicht ganz korrekt ist!
Ich selbst mache es z.b. ja auch, wenn ich "Nichteingeweiten" etwas erklären will. Verwende ich da nur den Begriff BOS-Funk weiß do der Otto-Normalbürger nichts damit anzufangen...
Sobald es dann aber etwas in die Tiefe geht, dann erkäre ich ich natürlich, das das was man allgemein unter P.F. kennt eigendlich BOS-Funk ist und wie das alles zusammenhängt.
Gruß
Carsten
EDIT: Ausserdem geht es in diesem Threat ja um einen konkreten Fall (s.o.) und hier ist ja nur das abhöhren des P.F. eindeutig bewiesen.
Davon abgesehen spiellt es vor Gericht eigendlich keine Sache, ob du nun Polizei, Feuerwehr oder den Taximenschen von nebenan abgehört hast.
Einzig entscheiden ist DASS du etwas abgehört hast was du nicht durftest und vieleicht noch ob du daraus Vorteile ziehen Konntest/wolltest oder nicht!
(Taximenschen oder Abschlepper Fahrten klauen oder was auch immer, oder ob es rein des Mithöhrens wegen war)