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Thema: TBC-Kontrolluntersuchung = Arbeitszeit?

  1. #1
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    TBC-Kontrolluntersuchung = Arbeitszeit?

    Mag vielleicht blöd klingen, aber folgender Fall. Eine gesicherte, im nachhinein offene TBC. Das Personal muß nun nach der Inkubationszeit zum Kontrollröntgen. Die Röntgenpraxis liegt außerhalb der Arbeitsstelle. Ist der aufenthalt in der Praxis (ich denke mal 1,5h) nun Arbeitszeit?

  2. #2
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    Als Arbeitszeit würde ich das nicht bezeichnen ...
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Tach !!!

    Wenn es sich bei der möglichen Infektion um eine während der Tätigkeitfür für den Arbeitgeber handelt, der einen danach wie hier wohl geschildert zu einer Untersuchung schickt, handelt es sich selbstverständlich auch um Arbeitszeit.
    (Am klarsten und einfachsten: Röntgen während der Arbeitszeit :) )


    Gruß
    Knut

  4. #4
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Mag vielleicht blöd klingen, aber folgender Fall. Eine gesicherte, im nachhinein offene TBC. Das Personal muß nun nach der Inkubationszeit zum Kontrollröntgen. Die Röntgenpraxis liegt außerhalb der Arbeitsstelle. Ist der aufenthalt in der Praxis (ich denke mal 1,5h) nun Arbeitszeit?
    Moin moin,

    erstens: Solche Sachen klingen überhaupt nicht blöd, sondern sind äußerst ernst.
    zweitens: Das richtige Vorgehen: Der Betriebsarzt, der für Euch zuständig ist, schreibt Dir eine Überweisung an den Radiologen. Und damit ist es dann automatisch Arbeitszeit. Der Radiologe bestätigt Dir die Anwesenheit in der Praxis mit einem Attest. Wenn Du Dich privat um einen solchen Termin gekümmert hast, kann es evtl. Schwierigkeiten geben. Deswegen solche Sachen immer über den Betriebsarzt laufen lassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Hallo zusammen,

    Du bist natürlich auch während dieser Zeit, auch auf der Straße, auf dem Weg hin und zurück zum Radiologen versichert.

    Gab's den wirklich in so einem Fall Probleme? Für Deine Gesundheit während der Arbeitszeit zu (vor)sorgen, gehört selbstverständlich zur Obliegendheit des Arbeitgebers. TBC gehört zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Alle die mit dieser Person in Kontakt gekommen sind, einschließlich ergriffener Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Ist also eigentlich alles eindeutig geregelt.

    Gruss Holger
    Man kann nicht erwarten, dass es den Leuten gutgeht und sie dann auch noch zufrieden sind.

    Karl Petronius

  6. #6
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    Zur vervollständigung. Das ganze spielt sich natürlich bei unseren lieben Österreichern ab. (Grenzgänger)
    Zitat vom Schreiebn der Bezirkshauptmannschaft :Laut Absatz 5 und 6 des Tuberkulosegesetz sind Personen, auf die sich diese Erhebungen erstrecken, verpflichtet, sich den erforderlichen zumutbaren Untersuchungen zu unterziehen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    ...Absatz 5 und 6 des Tuberkulosegesetz sind
    Für was es doch alles Gesetze in diesem unseren Europa gibt?!?
    Verpflichtet sein verstehe ich ja, aber es steht ja nirgends, dass man in seiner Freizeit verpflichtet ist. Wie dass allerdings mit berufsgenossenschaftlichen Sachen in Österreich ausssieht, kann ich nicht sagen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    man man man, das ist Österreich; laut Betriebsrat und Pflegedienstleitung wird es NICHT als Arbeitszeit anerkannt. Kann mich darüber nur aufregen, waren immerhin drei Stunden aufwand in der Freizeit. Mal sehen was da noch geht.

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