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Thema: TBC-Kontrolluntersuchung = Arbeitszeit?

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  1. #1
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    Zur vervollständigung. Das ganze spielt sich natürlich bei unseren lieben Österreichern ab. (Grenzgänger)
    Zitat vom Schreiebn der Bezirkshauptmannschaft :Laut Absatz 5 und 6 des Tuberkulosegesetz sind Personen, auf die sich diese Erhebungen erstrecken, verpflichtet, sich den erforderlichen zumutbaren Untersuchungen zu unterziehen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    ...Absatz 5 und 6 des Tuberkulosegesetz sind
    Für was es doch alles Gesetze in diesem unseren Europa gibt?!?
    Verpflichtet sein verstehe ich ja, aber es steht ja nirgends, dass man in seiner Freizeit verpflichtet ist. Wie dass allerdings mit berufsgenossenschaftlichen Sachen in Österreich ausssieht, kann ich nicht sagen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    man man man, das ist Österreich; laut Betriebsrat und Pflegedienstleitung wird es NICHT als Arbeitszeit anerkannt. Kann mich darüber nur aufregen, waren immerhin drei Stunden aufwand in der Freizeit. Mal sehen was da noch geht.

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