Zitat Zitat von Dr.Toppa
Wenn es z.B. aufgrund einer Einsatzfahrt des RTW im Kreuzungsbereich zu einer Kollision von zwei ausweichenden PKW kommt, und einer der Geschädigten dann behauptet: "Der is' doch ohne Horn mit mindestens 80 km/h einfach so über die Kreuzung gebrettert....!!!", dann kann die Tachoscheibe zur Entlastung des RTW-Fahrers dienen (da "Horn an" sowie die Geschwindigkeit gerichtsverwertbar dokumentiert sind)
Mich würde schon interessieren, wie Du anhand der Aufzeichnungen einer Tachoscheibe "gerichtsfest beweisen" willst, daß eine bestimmte Stelle der Fahrtstrecke mit einer bestimmten Geschwindigkeit passiert wurde.
Kleiner Tip, die Nadel für die zurückgelegte Geschwindigkeit "wandert" mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 5µm/Sekunde über das Papier.

Die Nadel für die Dokumentation der SoSi-Einrichtung ist noch ein ganzes Stück langsamer.

MfG

Frank