Hallo !
Das mit der Spannung gegen die Kontrolleuchte kannte ich noch nicht. Werde es mal ausprobieren.
Zum Thema Funktionsüberwachung; Mir ist kein TÜV bisher untergekommen, der die Funktion der Überwachung an Sondersignalanlagen geprüft hat. Bzw. keiner der sich damit insoweit auskennt, das er es merkt, wenn diese Funktion nicht vorhanden ist!
Für den TÜV muss die Anlage funktionieren, also Einschalten-Ausschalten und gut ist.
Und, was passiert denn wenn z.b. unterwegs das linke Blaulicht ausfällt, und das rechte noch funktioniert? Es wird weiter gefahren !!... Da bekommt jeder den Vogel gezeigt, wenn er seine Einsatzfahrt abbrechen würde, weil z.b. links das Blaulicht streikt.
Also, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wurde.
MfG




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