Hallo,
Wenn sie noch in Ordnung sind und auch die in diesem Thread diskutierte maximale Lebensdauer noch nicht erreicht haben - warum nicht?Zitat von Blum
Das ist auch gut so - denn nach 20 Jahren wären sie aus Altersgründen auszumustern. Übrigens heissen die Gurte nach 14923 nach wie vor "Sicherheitsgurt", der Begriff "Haltegurt" wurde erst vor recht kurzer Zeit eingeführt.Zitat von Blum
Den Satz mußt Du noch mal etwas näher erklären. ;o)Zitat von Blum
Korrekt ist, dass sie (die Feuerwehrsicherheitsgurte nach DIN 14923) nicht mehr "in der DIN" sind.
Das gleiche trifft für Gurte nach E DIN 14926 und DIN 14926 zu - korrekt.
Bei der mir vorliegenden aktuellen Version steht "Feuerwehr-Haltegurt entsprechend DIN 14 927 „Feuerwehr-HaltegurtZitat von Blum
mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse":
http://regelwerk.unfallkassen.de/daten/m_uvv/V_C53.pdf
Normen gelten prinzipiell nicht für Bestände an Gerät, nur für Neubeschaffungen.Zitat von Blum
Wenn ich alle mir vorliegenden Informationen korrekt deute, sind, zusammenfassend gesagt, Gurte mit Zweidornschnalle nach zehn und Gurte mit Klemmschnalle nach 20 Jahren auszusondern.
Grundsätzlich wäre es aber möglich, dass die 10 Jahre beim Vorliegen neuerer Erkenntnisse Verlängert würden - es könnte aus heutiger Sicht also Sinn machen, die Gurte nach 10 Jahren noch einige Zeit -vor Benutzung geschützt- einzulagern.
Ein paar weitere Links zum Thema:
google.de - Suche
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md..._din_14927.pdf
http://www.zms-feuerwehr.de/fuk/pdf/din14927-2.pdf
http://www.feuerwehr-offenburg.de/Ar...pt.%202005.pdf




Zitieren