genau schon 1000 mal besprochen und aus polizeilicher sicht ein klares NEIN

zum Thema Scanner und BOS.

Als Fakt ist, das ein Scanner kein BOS-Gerät ist. Fakt ist auch, das ich damit wissentlich nur Sendungen hören darf, die für alle bestimmt sind. Fakt ist auch, das wenn ich mal BOS-Funk höre, das ich das ganze dann geheim halten muss, keinem dritten mitteilen darf etc. und Fakt ist auch, das wenn ich absichtlich und wissentlich mit einem Scanner BOS höre (egal wer ich bin oder wie hoch meine Position ist) dann mache ich mich strafbar und Fakt ist auch, das der Scanner dann als Tatmittel eingezogen wird. Und somit ist ein Ermittlungsverfahren eröffnet.


Ich denke, das die Rechtssprechung hier ganz eindeutig ist und wenn diverse Sta´s keine Lust haben, ein Verfahren zu beenden, dann liegt es sicher nicht an der Rechtslage.


Man darf einen Scanner besitzen, man darf ihn auch einschalten und Omas Heimatsender hören aber keinesfalls BOS-Funk etc. und wenn ich von der zuständigen Behörde einen Funkrufnamen zugeteilt bekomme, dann kann ich mir freilich auch ein gescheides BOS-Gerät kaufen oder wozu brauch ich nen Funkrufnamen, wenn der Scanner doch sowieso net senden kann =)).


Und wenn ein KBI oder ähn. in seinem PrivatPKW SoSi und FuG eingebaut hat, so hat er sich trotzdem an die Geheimhaltepflicht etc. zu halten d.h sobald Mutti und Kind samt Kegel im Auto sind, dann ist das Ding auszumachen !

Und wenn ich unbedingt BOS-Funk hören muss, dann sind das nur Geräte die vorher von

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Referat B 7 - Technisches Prüfzentrum
St. Augustiner Straße 86
53225 Bonn

gepüft und mit entsprechender Nummer versehen sind.


und mir persönlich würde es eh auf den Sack gehen, den ganzen Tag in der Dienststelle das gesabbel zu hören und dann zu Hause gehts weiter ! Gibt es nicht auch mal Tageszeiten, wo man mal ganz froh ist, nicht den Spruch zu hören "kanal freihalten Funkalarmierung" oder "eimal Inpol/Zevis bitte, komme mit Kennzeichen Berta Trennung" blabla