Hallo,

Dieses Urteil wird hier jetzt zum X-Tausensten mal zitiert...

Nicht nur das dieses Urteil mittlerweile fast "Historisch" ist es ist ja auch nur ein Urteil eines "einfachen" Amtsgerichtes!
Hier kann im Gegensatz zu einem Urteil eines OLG´s oder des BGH´s wirklich jeder Amtsrichter die Sache anders sehen!!!

Ausserdem hat es seit diesem Urteil einige Änderungen des TKG´s gegeben, so dass selbst wenn es sich um ein HÖchstrichterliches Urteil handeln würde, es für die aktuelle Rechtssituation ebendfalls keine Relevanz mehr hätte, schließlich bezieht es sich ja auf Rechtsvorschriften die so nicht mehr exestieren!

Gruß
Carsten