Was auch gemunkelt wird ist das diese Alarmierungen über ein Fahrzeug der FF gemacht wurden, welches bei den Funkwehren steht - diese haben (soweit ich weiß) genau wie der BfW von F22 die Möglichkeit, digitale Alarmierungen auszulösen in ihrer Funktion als mobile Einsatzzentrale...
Das müsste man aber doch Raus bekommen ob das so war, oder nicht?
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !