Original geschrieben von Iam
aber persönlich würde ich es nach der Musterung erst machen. So besteht eine Chance, dass du für die BW gar nicht verwendugnsfähig bist (was heutzutage sehr häufig ist) und somit auch keinen Ersatzdienst leisten musst.
Ja aber wenn er nicht sofort gezogen wird und nicht ausgemustert wird was die ja nur selten machen dann können sie ihn immer noch bis zum 23igstens lebensjahr einziehen. Es ist zwar dann unwahrscheinlich das sie ihn noch einziehen aber die Chance besteht. Und ein potentieller Arbeitgeber der nicht weiss ob der den er einstellen will noch gezogen wird wird ihn nicht nehmen. So gings einem Freund von mir.
Hätte er sich damals gleich mit 17 für 6 Jahre verpflichtet hätte er wenigstens den Job bekommen den er wollte.