Hallo,

Schaue dir mal das folgende Dokument an:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/2208.pdf

Wenn du dir das mal Gründlich anschaust und dann noch die nummer deines Funkverteilungsgebietes herausbekommst (ISt ja kein geheimnis!), dann kannst du es schon auf sehr wenige Frequenzen eingrenzen!

Allerdings kann auch in Einzelfällen von dieser Regelung abgewichen werden! Wie es vor einigen Jahren aussah weiß ich auch nicht, kann sein, das "Altzuteilungen" überhaubt nicht in dieses Schema passen.

Gruß
Carsten