Hallo !

Nur mal so zu Erinnerung, das halten an einer Kreuzung gilt natürlich in Deutschland schon immer auch für Einsatzfahrzeuge !!

" ...der Fahrer hat sich zu vergewissern, das andere Verkehrsteilnehmer die Signale des Einsatzfahrzeuges wahrgenommen haben und im freie Bahn gewähren ... !"

MfG