Ich weiß jetzt net, ob ich 100%ig richtig liege.
Wir dürfen ja keine verkehrsleitenden Maßnahmen durchführen. Und bin mir ziemlich sicher, das diese Tafeln darunterfallen.
Deshalb, darf der Lichtbalken oder Triblitz etc. nur auf Blinken gestellt werden und nicht z.B. von links nach rechts.
Wenn das so ist, darf bei den Warnleittafeln max nen X gestellt werden.
Und wenn dem ganzen so ist, wäre mir so ein Teil einfach zu teuer.
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner