Hi,

Komme zwar nicht aus NRW, aber auch dort sind FuG 13b zulässig. Man muß sie nur beantragen. Bekommt man die Genehmigung (wenn der Antrag gut begründet ist erhält man sie auch) gibt es mit dem Betrieb auch keine Probleme.

FuG 13b verhalten sich nun wie alle anderen FuG in einem GWF-Netz. Sie arbeiten. Oftmals sogar noch besser.

Tschau.

Michael