Hallo Forum!

Sind tragbare 4m-Sprechfunkgeräte in NRW bei einer FW zulässig?

Falls diese Geräte nicht zulässig sind, auf grund welcher Rechtslage dann? Gibt es irgendwo einen Erlass oder Paragraphen, der den Betrieb von FuG13b bei der FW verbietet?

Wie verhält sich ein FuG 13b in einem Gleichwellenfunknetz? Sind dort Probleme zu erwarten?

Gruß syenst 21