Bayerisches Saatsministerium des Innern !! Na und ???? Wen interessiert´s ?? :-)))
Eine Verwaltungsvorschrift/ Dienstvorschrift für die Behörden des Landes Bayern, wobei sich diese auf Funkanlagen im Eigentum öffentlicher Träger bezieht.
Das bedeutet nämlich auch, dass diese Vorschrift nur gegenüber Zugehörigen der entsprechenden Behörden Wirksamkeit erlangt.
Ein Verkauf eines FME ist grundsätzlich ein rein privatrechtlicher Vetrag (§ 433 BGB). Dem steht nichts entgegen. Für den Betrieb gilt etwas anderes (Sondervorschriften des Fernmelderechts).
Erwerb und Besitz sind zumindest in jedem Falle legal.
@Alex22:
Das hätte ich dir auch sagen können:
zum 1000. Male. Auch ein FME ist eine Funkanlage im Sinne des Telekommunikationsgesetzes !!!!!