Wenn dieses FuG keine sogenannte e1-Kennzeichnung/Zertifizierung hat dann darf es grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden in Neufahrzeuge!

Ausnahmen: 1. Ihr fragt beim Hersteller des FuG nach ob eine Nachzertifizierung möglich ist .

2. Oder ihr übertragt diese Aufgabe dem Aufbau-/Fahrgestellhersteller (die drücken sich aber gern weil es Kosten verursacht!)

Gruß

Werner