Moinmoin!
... zu Euerer Fragestellung:
diese Regelung des KBA, nach der in Kraftfahrzeugen mit BJ nach 2002 keine an die Bordelektrik angeschlossenen elektronischen Geräte betrieben werden dürfen, die keine E-Kennzeichnung besitzen, gilt nur für den Zeitabschnitt "während der Fahrt".
Befindet sich das Fahrzeug im Stillstand (an der Einsatzstelle) ist ausdrücklich auch der Betrieb von an die Bordelektrik angeschlossener sg. "Geschäftsausstattung" erlaubt >>> Deine Ladegeräte (auch OHNE E-Kennzeichnung !!!) fallen somit NICHT unter das Verbot ! Und dabei isses egal, ob bei Fahrzeugstillstand der Motor läuft oder nicht!
Das oben angesprochene Verbot von nicht E-gekennzeichneten elektronischen Komponenten soll zuverlässig verhindern, daß diese, an die Bordelektrik angeschlossenen Geräte während der für die hochempfindliche Fahrzeugelektronik (ABS; Airbag, Motormanagement etc.) sicherheitskritischen Fahr-Phase keine störenden Einwirkungen/Einstrahlungen erzeugen.
Fazit:
im Stillstand (des Fahrzeugs!) kannst Du alles an Elektronik an die Fahrzeugbatterie anschließen, was Dein Herz begehrt. Du mußt nur sicherstellen, daß während der Fahrt diese Geräte NICHT mit der Bordelektrik verbunden sind.
Ähem, ... was ganz anderes:
Du schreibst, daß Du 4 neue GPs ins Fahrzeug integrieren willst. "Neu" heißt für mich beim GP360, daß die Geräte/Ladegeräte eine E-Kennzeichnung haben. Somit wärst Du auch so herum aus dem Schneider.
Gruß aus dem sonnigen Oberfranken
Michael