Hey loxi!

In der Tat ist es in Hamburg erlaubt. Das liegt aber nicht daran, dass das eine "städtische Einrichtung" ist, also die BF sondern viel mehr am Rettungsdienstgesetz der Länder.

Leider konnte ich die entsprechenden Texte gerade nicht finden.

In Niedersachsen zum Beispiel ist der Transport von Toten nicht gestattet.
Aber das kann man auch anders lösen - ein Patient wird zum Beispiel noch unter Reanimationsmaßnahmen ins Krankenhaus gebracht. Dort wird der Tot festgestellt. Somit ist er nicht im RTW gestorben, welches eine sofortige Beendigung der Einsatzfahrt zur Folge hätte einschließlich ggf. Desinfektion.