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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

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  1. #1
    Sirenenkiller Gast

    Kolonnenfahrt? Welcher Bürger kennt das überhaupt noch?

    Hallo Forumgemeinde !

    Mal ganz ehrlich, welcher Büger der nicht in einer BOS Organisation ist, weiß wie er auf eine ankommende Kolonne zu reagieren hat.

    Es kommt öfters vor, dass die Autofahrer sich wie Kami-kaze in die Kolonne drängeln oder Situationen hervor rufen, wo man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.

    Selbst das Blaulicht verfehlt an so manchen Kreuzungen seine Wirkung! Wenn ein 40 Tonner auf seine grüne Ampel oder Vorfahrt besteht, überlege ich zwei mal ob ich meinen Verband in die Kreuzung fahren lasse oder ob ich mich mit dem 40 Tonner anlege.

    Kolonnefahrten werden meiner Meinung nach viel zu wenig praktiziert und auch in der Fahrschule werden die angehenden Autofahrer anscheind nich darüber informiert, wie sie sich bei einer ankommenden Kolonne zu verhalten haben.

    Denn generell ist auch das "zwischen die Kolonne" drängen strafbar! Als Autofahrer würde ich mir also zwei mal überlegen ob ich nun auf einen Schlag eine Kolonne mit 30 oder mehr Fahrzeugen überhole und somit eine gefährliche Situation herausfordere und mich dann in den geschlossenen Verband bzw. Kolonne drängen muss und dann evtl. sogar noch den Verband ausbremsen muss und somit einen Auffahrunfall verursache.

    Noch mal ergänzend zu die bisherigen Infos: Eine Kolonne oder ein geschlossener Verband bis 30 Fahrzeuge ist nicht Genehmigungspflichtig. Alles darüber bedarf einer Genehmigung bei der zuständigen Stelle. Bei 30 Fahrzeugen oder auch mehr (manchmal auch weniger) werden Springer-Fahrzeuge eingesetzt, die den geschlossenen Verband verlassen und eine herrannahende Kreuzung absichern und somit dem Verband eine problemlose durchfahrt ermöglichen. Generell wird es bei uns so parkitziert, dass das erste und letzte Fahrzeug mit Blaulicht fahren. An Kreuzungen und der gleichen alle! Fährt das erste Fahrzeug über eine grüne Ampel und die Ampel springt dann auf rot um, haben alle anderen Kolonnenteilnehmer das Recht in die Kreuzung einzufahren. Dies hat aber mit gebührender Vorsicht stattzufinden. Verzichtet ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf seine Vorfahrt, ist ihm diese zu gewähren! Kann ein Fahrzeug aufgrund sonstiger Verhältnisse nicht dem geschlossenen Verband folgen und fällt zurück, hat es durch "aufblenden" den Vorderman darauf aufmerksam zu machen. Maximal Marschgeschwindigkeit ist 60 Stundenkilometer auch wenn gern mal schneller gefahren wird. Ein geschlossener Verband wird wie folgt beflaggt: erstes bis vorletztes Fahrzeug blau, letztes Fahrzeug grün... Ausgefallene Fahrzeuge tragen rot (oder war das gelb???)

    Des Weitern wird der Verband nur von einem Fahrzeug über Funk angemeldet! Es meldet sich nicht jedes Fahrzeug einzelnd an! Es wird entsprechend auf den Marschkanal gewechselt. Dieser ist solange zu halten, bis eine Wechselaufforderung vom Verbandsführer kommt!

    Ergänzend noch: Ab drei Fahrzeugen spricht man von einem geschlossenem Verband !

    In diesem Sinne eine frohe Kolonnenfahrt !
    Sirenenkiller

  2. #2
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    Warum sollte es verboten sein, ausserorts in einen geschlossenen Verband einzuscheren? Ganz im Gegenteil, der Verband hat seine Abstände so zu wählen, dass anderen Vekehrsteilnehmern ein Einscheren beim Überholvorgang möglich ist. Innerorts sollten die Abstände möglichst so sein, dass kein anderer sich dazwischendrängelt.
    MfG

    brause

  3. #3
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    @brause.

    wenn Du außerorts das einscheren von fahrzeugen gewährst ( von Notsituationen abgesehen, denn dafür ist der Platz!) dann hast Du den Konvoi unterbrochen, fährst Du jetzt wieder in eine Stadt oder ähnliches rein, wirst Du nicht mehr als geschlossenen Verband angenommen! Diese Erfahrung musste ich erst am Samstag machen als sich ein Zivilfahrzeug eingemogelt hatte, an einer Kreuzung fuhr er ebenfalls in die Kreuzung ein, wäre es jetzt Rot gewesen und er wäre hinterhergefahren würden eventuell andere Verkehrsteilnehmer schon zufahren.

  4. #4
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    Zitat Zitat von rotkreuz Beitrag anzeigen
    @brause.

    wenn Du außerorts das einscheren von fahrzeugen gewährst ( von Notsituationen abgesehen, denn dafür ist der Platz!) dann hast Du den Konvoi unterbrochen, fährst Du jetzt wieder in eine Stadt oder ähnliches rein, wirst Du nicht mehr als geschlossenen Verband angenommen! Diese Erfahrung musste ich erst am Samstag machen als sich ein Zivilfahrzeug eingemogelt hatte, an einer Kreuzung fuhr er ebenfalls in die Kreuzung ein, wäre es jetzt Rot gewesen und er wäre hinterhergefahren würden eventuell andere Verkehrsteilnehmer schon zufahren.
    Hallo,
    wir reden hier nicht von einem Kovoi sondern von einem geschlossenen Verband.
    Gibt da einen gravierenden Unterschied!

    Wenn ich mit einem großen geschlossenen Verband fahre, nehmen wir jetzt mal 30 Fahrzeuge dann bilde ich aus diesen Fahrzeugen 3 Einzelgruppen und zwischen den Gruppen gebe ich dann im Marschbefehl einen Abstand von X-Metern oder X-Minuten vor und schon habe ich das Problem mit den PKW geklärt. Davon abgesehen soll ein großer geschlossener Verband auch geplante Einschermöglichkeiten für andere Verkehrsteilnehmer gewähren und vorsehen..

    Gruß
    Chris

  5. #5
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wir reden hier nicht von einem Kovoi sondern von einem geschlossenen Verband.
    Gibt da einen gravierenden Unterschied!

    Gruß
    Chris
    Ich denke doch, daß alle wissen, was gemeint ist, egal ob es jetzt "Konvoi", "geschlossener Verband", "Marsch" oder "Kolonne" genannt wird. Das wurde doch schon ausdiskutiert.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Sirenenkiller Beitrag anzeigen
    ... Verzichtet ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf seine Vorfahrt, ist ihm diese zu gewähren!
    Sirenenkiller
    Das ist so nicht ganz richtig. Der geschlossene Verband gilt ja als ein Fahrzeug.

    Befindet sich dieses eine Fahrzeug noch mitten auf der Kreuzung, so hat der querende Verkehr keine Vorfahrt. Ganz im Gegenteil: er darf gar nicht in die Kreuzung einfahren, da er diese nicht ohne sie selber zu versperren passieren kann. Genauso, wie man trotz "grün" nicht in eine Kreuzung einfahren darf, wenn absehbar ist, daß man diese nicht passieren kann und auf ihr zum stehen kommen wird (und somit den Querverkehr behindern kann).
    Ich glaube nicht, daß irgendeiner einen überlangen Schwertransport der sich im Kriechtempo über eine Kreuzung bewegt "herausfordert" so unter dem Motto: "Mach Platz ich hab grün".

    Bei allen Kolonnenfahrten (nenne sie der Einfachheit hier so) die ich bisher mitgemacht habe, habe ich das Problem an Ampeln nie so gehabt, solange die Abstände zwischen den Einsatzfahrzeugen nicht ellenlang waren. Da hat sich niemand getraut da querzuschiessen.

    Daß man seine eigene Vorfahrt bzw. sein eigenes Recht nicht erzwingen soll, sollte eigentlich jedem Fahrer eines Einsatzfahrzeugs bekannt sein. Im Zweifel lieber nachgeben und warten.

    Das größere Problem ist das einscheren von anderen Kfz in die Kolonne (z.B. während eines Überholmanövers oder weil der zivilist irgendwo auf einmal doch rechts abbiegen will). Da wird der geschl. verband komischerweise nicht als solcher erkannt. Habe da schon Situationen erlebt wo die Kollegen in grün einen Zivilisten per Dachlautsprecher nicht gerade höflich auf sein Fehlverhalten "angeranzt" hatten (der Ton war nicht grad passend).

  7. #7
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht ganz richtig. Der geschlossene Verband gilt ja als ein Fahrzeug.

    Befindet sich dieses eine Fahrzeug noch mitten auf der Kreuzung, so hat der querende Verkehr keine Vorfahrt. Ganz im Gegenteil: er darf gar nicht in die Kreuzung einfahren, da er diese nicht ohne sie selber zu versperren passieren kann. Genauso, wie man trotz "grün" nicht in eine Kreuzung einfahren darf, wenn absehbar ist, daß man diese nicht passieren kann und auf ihr zum stehen kommen wird (und somit den Querverkehr behindern kann).
    Ich glaube nicht, daß irgendeiner einen überlangen Schwertransport der sich im Kriechtempo über eine Kreuzung bewegt "herausfordert" so unter dem Motto: "Mach Platz ich hab grün".

    Bei allen Kolonnenfahrten (nenne sie der Einfachheit hier so) die ich bisher mitgemacht habe, habe ich das Problem an Ampeln nie so gehabt, solange die Abstände zwischen den Einsatzfahrzeugen nicht ellenlang waren. Da hat sich niemand getraut da querzuschiessen.

    Daß man seine eigene Vorfahrt bzw. sein eigenes Recht nicht erzwingen soll, sollte eigentlich jedem Fahrer eines Einsatzfahrzeugs bekannt sein. Im Zweifel lieber nachgeben und warten.

    Das größere Problem ist das einscheren von anderen Kfz in die Kolonne (z.B. während eines Überholmanövers oder weil der zivilist irgendwo auf einmal doch rechts abbiegen will). Da wird der geschl. verband komischerweise nicht als solcher erkannt. Habe da schon Situationen erlebt wo die Kollegen in grün einen Zivilisten per Dachlautsprecher nicht gerade höflich auf sein Fehlverhalten "angeranzt" hatten (der Ton war nicht grad passend).
    Ergibt sich das Verbot des Einfahrens in eine "grüne" Kreuzung nicht schon daraus, dass ALLE Fahrzeuge des Verbandes mit Kennleuchte (und bei Kreuzungen mit Horn) fahren (vgl. §38 Abs.1 StVO)?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Wenn die Kolonne mit SoSi fährt, dann schon. Aber dies ist ja nicht immer der Fall, zum Beispiel bei der Bundeswehr.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn die Kolonne mit SoSi fährt, dann schon. Aber dies ist ja nicht immer der Fall, zum Beispiel bei der Bundeswehr.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    jau bei Y-Tour kein Blaulicht nur Flaggen

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  10. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ergibt sich das Verbot des Einfahrens in eine "grüne" Kreuzung nicht schon daraus, dass ALLE Fahrzeuge des Verbandes mit Kennleuchte (und bei Kreuzungen mit Horn) fahren (vgl. §38 Abs.1 StVO)?

    Die Inanspruchnahme von Wegerechten hat im geschl. Verband nichts zu suchen. Hier wird das Blaulicht lt. §38 Abs.2 zum Warnen/begleiten eines geschlossenen Verbandes genutzt und zwar ohne Einsatzhorn. Hier wird kein Wegerecht (§38 Abs.1) in Anspruch genommen!

  11. #11
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Die Inanspruchnahme von Wegerechten hat im geschl. Verband nichts zu suchen. Hier wird das Blaulicht lt. §38 Abs.2 zum Warnen/begleiten eines geschlossenen Verbandes genutzt und zwar ohne Einsatzhorn. Hier wird kein Wegerecht (§38 Abs.1) in Anspruch genommen!
    Da will ich dir aber mal widersprechen.

    Das das Blaulicht zum Warnen genutzt wird ist klar, es kann aber auch ein geschlossener Verband Wegerechte nach §38 StVo in Anspruch nehmen.

    Mfg
    Chris

  12. #12
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    bei entsprechender Indikation schon...
    Als hier die BF in ihre neue Feuerwache umgezogen ist (ca. 1,5 km), sind sämtliche Fahrzeuge mit Signal (optisch und akkustisch) gefahren. Ob das wirklich notwendig war, wage ich zu bezweifeln (zumal auch ein Umzug nicht wirklich zu den hoheitlichen Aufgaben gehört - zumindest meiner Ansicht nach!)

  13. #13
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    @ Chr881986: Hätte, Wenn und Wär....
    Hier werden 2 Unterschiedliche Dinge (mal wieder) durcheinander geschmissen:
    Zweck des geschlossenen Verbandes: wie der Name schon sagt eine oder mehrere Einheiten "geschlossen" an einen Zielort zu bringen.
    Zweck der Wegerechte: Menschenleben retten oder bedeutende Sachwerte erhalten.

    bei einem geschl. Verband gibt es einen Verbandsführer, einen marschbefehl, eine Marschgeschwindigkeit etc. etc.; das fällt bei der Alarmfahrt alles weg. Der geschl. Verband mag zwar bei einem Hochwasser auch was mit "bedeutende Sachwerte erhalten" zu tun haben, dabei geht es aber nicht darum so schnell es geht an dem Einsatzort anzukommen, sondern komplett.
    Und geht es darum Menschenleben zu retten, ist es nicht wirklich sinnvoll auf der Autobahn mit Tempo 80 zu fahren wie in einem geschl. Verband.

    @Mr. Blaulicht: Der Umzug mag ja noch ne hoheitliche Aufgabe sein, aber bestimmt nicht um Menschenleben zu retten oder bedeutende Sachwerte zu erhalten (so wie es in der STVO steht) ;-)

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