Ich würde ausflippen, wenn mir jemand meinen Melder hardwaremäßig sperren würde und denjenigen hassen ;-)
Aber ernsthaft: Sowas kann man doch bestimmt beim Vergleich zweier Geräte (eins ohne die Sperre und das mit) herausfinden?!
Ich denke nicht, dass es sinvoll ist, hier zu verraten, was man nun bei seinem Melder alles hat und was nicht, wenn man zum Beispiel den Wohnort angegeben hat, deswegen kann jeder zwischen den Zeilen lesen...
Zum Glück werden die Melder bei uns auch schon mit Mithörfunktion ausgegeben, deswegen kennen wir diese Probleme nicht.
Aber sind solche hardwaremäßigen Veränderungen an den Geräten nicht unzulässig, verlieren sie nicht die BOS-Zulassung bzw. müssten dann nochmal zu einer gesonderten Prüfung, oder machst du, Jö, das (mit Berechtigung) auch mit?
MfG
Max.