Hallo,
dies ist durchaus möglich. Das Land hat die Mindesstärkeverordnung geändert. Für Stützungpunktfeuerwehren wurde früher mindestens ein LF 8 und TLF 8/18 nach technischer Weisung gefordert. In der neuen Mindesstärkeverordnung wird ein LF mit 600 Liter Tank gefordert. Allerdings wurden nur noch Mindestanforderungen aufgenommen aber keine Fahrzeugtypen.
Download unter: http://www.lfs-loy.niedersachsen.de
Gruß Björn