Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Technische Weisungen Niedersachsen

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    177

    Technische Weisungen Niedersachsen

    Hallo Forum,

    ich suche den möglichst genauen Wortlaut der TW 13 (betrifft TLF 8/18) und 14 (LF 8) des Landes Niedersachsen.
    Im Grunde kann ich mir denken, worum es geht. ( -> Möglichkeit der Kostenersparnis für Städte und Gemeinden durch die Beschaffung kleinerer und damit günstiger Fahrzeuge). Aber wie geschrieben, schwarz auf weiß wäre es mir lieber.
    In Zusammenhang damit bräuchte ich auch Infos darüber, ob die TW 14 dieses Jahr auslaufen soll.

    Vielen Dank,

    Grüße...
    "Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten" - Karl Krauss

  2. #2
    Registriert seit
    20.08.2004
    Beiträge
    36
    Hallo,

    dies ist durchaus möglich. Das Land hat die Mindesstärkeverordnung geändert. Für Stützungpunktfeuerwehren wurde früher mindestens ein LF 8 und TLF 8/18 nach technischer Weisung gefordert. In der neuen Mindesstärkeverordnung wird ein LF mit 600 Liter Tank gefordert. Allerdings wurden nur noch Mindestanforderungen aufgenommen aber keine Fahrzeugtypen.

    Download unter: http://www.lfs-loy.niedersachsen.de

    Gruß Björn

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •