Nein, eben nicht, weil die Winde weder in Tabelle 1 noch in Tabelle 2 gefordert ist, sondern zur Tabelle 3 gehört, die aber nicht zwangsweise auf dem HLF verlastet sein muss.
LF und HLF unterscheiden sich im Grossen und Ganzen nur durch den kompletten Hilfeleistungssatz, den das HLF (sagt ja auch der Name *ggg*) zusätzlich hat.




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