OkOkOk ...
Dann häng ich noch hinterher. Ich wusste nicht, dass die 20/16 mittlerweile offiziell in der Norm sind. Den Stand den ich habe ist :
Es gibt genormt das LF 10/6 und weiterhin das LF 16/12.
DARÜBER HINAUS gibt es NUR im Land Hessen die Modelle HLF 16 und HTLF 16, die gemäß Baurichtlinie Hessen zugelassen und vom Land gefördert werden.
Diese Fahrzeuge bekommen ihr H nur auf Grund einer maschinellen Zugeinrichtung. Ansonsten sind die Fahrzeuge mit einem LF 16/12 bzw einem TLF 16/25 identisch. Diese Baurichtlinie wurde erlassen, um die Feuerwehren zu unterstützen, bei denen ein Bund RW1 ausrangiert wird, und die aber eine Zugeinrichtung benötigen.
Solche HTLF 16 / HLF 16 sind in den letzten Jahren in ordentlichen Stückzahlen in Dienst genommen worden (In Hessen eben).
Die Frage ist jetzt nur :
Wenn die neue Norm ein HLF / HTLF vorsieht, dann ist wohl die Baurichtlinie Hessen auch nicht mehr gültig, oder ??
Wer kann da was zu sagen ? Andreas53/01 ??
Gruß Joachim