Es gab in einem Landkreis in S-H beispielsweise mal die Situation, dass zwei Leitstellen für einen Kreis zuständig waren. Die eine wurde mit TR I, die andere mit TR II angesprochen. Die eine LS war dabei für die größte Stadt des Kreises zuständig, die andere für den Rest des Kreisgebietes. Inzwischen hat sich das erledigt. Trotzdem gibt es doch die offizielle Unterscheidung zwischen TR I und II, lang oder kurz. Wenn schon so eine Funktionalität realisiert wird, dann doch vollständig.
Gruß,
Funkwart