Original geschrieben von Duffy73
ich glaube, hier ging's um eine Empfangsantenne...da ist i.d.R. kein Sender dran...
@Duffy,
na ja.... aber aufgrund dieser Aussagen:
Original geschrieben von Daniel Wladow
– von der bloßen Existenz der Antennen
und nicht alleine durch den Sendebetrieb herrühren.
-und auch bei Einhaltung der Grenzwerte nicht automatisch auf eine Duldungspflicht ( §§ 1004,906 BGB) schließen werde.
dürfte es nicht nur um eine reine Empfangsantenne handeln.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge