Ahso,
also ist das Fahrzeug nur eine "Befehlsstelle"...
Ich kenne jetzt die entsprechenden Vorschriften für Niedersachsen nicht! Allerdings ist bei der ganzen geschichte nicht nur das Land zu Befragen sondern auch das THW (in dem Fall der Landesverband) selbst.
Alle FuG´s werden ja schließlich über den LV gemeldet.
Es dürfen ja eh auch nur FuG´s verbaut werden, die sich im Eigentum des THW´s befinden.
Ihr müsst es also erstmal schaffen ein FuG9 (c) aufzutreiben und dem THW zu übergeben. Diese Geräte kommen für TZ nicht Zentral und auch der Kauf aus den SB-Mitteln ist nicht zulässig!
(Funkgeräte, egal welche dürfen nicht aus SB Mitteln beschafft werden)
Ich würde also entweder erstmal über den offiziellen Dienstweg anfragen, ob es überhaupt akzeptiert wird, wenn die Helfervereinigung ein Fug9 beschafft und auch den Einbau bezahlt. Oder ob die übernahme des Gerätes abgelehnt wird.
Im Reparaturfall wird das THW allerdings das Gerät wohl sofort wieder ERSATZLOS aussondern, falls es was größeres ist!
Dabei könnt ihr auch gleich um die Wahnehmung der entsprechenden Schritte an gegenüber dem Land bitten!
Wird die übernahme von vorneherein abgelehnt, so habt ihr keine Legale möglichkeit das Gerät zu betrieben.
Anmelden oder was auch immer kann ein einzelner OV nicht!
Das ist einzig Sache des LV.
Oder ihr baut das Ding einfach ein und hofft das nichts passiert.
Geht wahrscheinlich gut. Wenn nicht muss aber jemand ganz schön dafür Bluten.
Wobei ich mich frage, wofür ein "normaler" TZ überhaupt ein 2m Mobilfug braucht, ist sicherlich "Schöner", aber ein HFG funktioniert für den Bedarf genausogut!
Zumindest habt ihr aufgrund des alters des Fahrzeugs keine Probleme mit der KBA Zulassung des FuG´s.
In neueren Fahrzeugen dürfen ja auch nur noch FuG´s mit dieser Zulassung verbaut werden. Diese sind aber so gut wie nicht im Gebrauchtmarkt zu bekommen, so dass nur der Neukauf möglich währe!
Gruß
Carsten
Gruß
Carsten