Hallo Ebi,
das würde ich so nicht sagen.Original geschrieben von Ebi
Die Justitzbehörden sind definitiv keine BOS nach den BOS Richtlinien. Also haben sie auf den BOS Frequenzen nichts zu suchen!!
Da man die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Justiz und Polizei durchaus sehen kann, ist auch die Nutzung von BOS-Funk durch die Justizbehörden erlaubt!In VVnömL Teil B §2.2 steht:
Zum Kreis der anerkannten Berechtigten des BOS-Funk gehören:
...
8. die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und
Dienststellen, für die das Bundesministerium des Innern (BMI) im Benehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den zuständigen obersten Landesbehörden
die Notwendigkeit bestätigt hat, mit der Polizei über BOS-Funk zusammenzuarbeiten.
Gruß
Sebastian