Servus!Original geschrieben von DaRake
Hallo Ebi,
das würde ich so nicht sagen.
Da man die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Justiz und Polizei durchaus sehen kann, ist auch die Nutzung von BOS-Funk durch die Justizbehörden erlaubt!
Gruß
Sebastian
Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz beschränkt sich m.E. aber höchstens auf die Kommunikation vor den Toren der JVA, z.B. bei einem ankommenden Gefangenentransport (wo sich der Fahrer des Transportfahrzeugs über z.B. 4m-Funk bei der JVA anmeldet).
Innerhalb der JVA ist keine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz nötig, somit auch zur innerbetrieblichen Kommunikation BOS-Funk nicht gestattet -> Betriebsfunk findet Verwendung.
Gruß
Alex