Auszug aus "UKW-Sprechfunk-Handbuch" von Michael Marten:
Als Grenzwert der äquivalenten Strahlungsleistung des Senders (ERP) wird 500 Milliwatt festgelegt. Die Funkanlagen müssen mit einer technischen Einrichtung (Pilottonverfahren) zur Adressierung versehen sein, die Funkverbindungen ausschliesslich innerhalb einer zusammengehörenden Gruppe möglich macht. Ausser den Kennungen und Adressierungen zum Verbindungsaufbau ist nur die Übertragung von Sprache in Frequenzmodulation (F3E) zulässig. Ein Anschluss der Funkanlagen an andere Telekommunikationsnetze ist nicht zulässig. Die Frequenzzuteilung ist bis zum 31.12.2005 befristet.