Hallo,

hab mal ein paar Fragen zum Handwerksordnung:

1.) Funkgeräte und Melder verkaufen ist ja kein Problem. Wie verhält es sich aber bei Programmierung, Bequarzung, etc. Im Grunde ist hier ein Meisterbrief im Gewerk Informationstechnik erforderlich. Wie sieht das in der Praxis aus? Was sagen die Handwerkskammern dazu? Hat da jemand schon Probleme bekommen?

2.) Wie verhält sich das beim Ausbau von Fahrzeugen? Viele kleine Funkhändler rüsten ja auch Fahrzeuge mit Kommunikationstechnik aus. Ist hier nicht eigentlich ein Meisterbrief als KfZ-Elektriker erforderlich? Auch vor dem Hintergrund der Einbaubestimmungen der KfZ-Hersteller und -Zulieferer. Ist dies als Nebengewerk zu einem Handwerksbetrieb zulässig?

3.) Jetzt eine Nummer größer. Z.B. Lieferung eines ELW komplett (Fahrgestell und Aufbau). Ist hier ein KfZ-Meister erforderlich? Wie sieht dies aus wenn man als Industriebetreib firmiert?


P.S. ich habe keinerlei Probleme dies bezüglich. Ist als reine Neugier meinerseits anzusehen :-)