Das kann ich auch nachvollziehen. Ist aber die Frage ob als Nebengewerk dies zulässig ist, sprich nur gelegentliche Arbeiten die den Leistungsumfang des Hauptunternehmens stärken. Z.B. ist es anscheinend üblich das für HiFi-Einbauten in KfZ nur der Meisterbrief Informationstechnik erforderlich ist. Kenne die Branche hier ganz gut, bzw. habe dort auch gearbeitet und kenne keinen mit KfZ-Meister.Original geschrieben von Joe aus Hö
bei den Fahrzeugeinbauten gilt: Dazu ist der M-Brief im KFZ-Handwerk "Elektrik" erfolderlich. So zumindest die Auskunft der hiesigen Handwerkskammer, kann ich auch nachvollziehen.
Seit der Novellierung der Elektroberufe am 01.08.2003 ist alles anders geworden. Der Beruf des Rdf.- und Fernsehtechnikers ist mit dem des Büromaschinenelektronikers vermischt worden. Nennen sich jetzt Informationstechniker, bzw. -meister.Original geschrieben von Joe aus Hö
Nachdem allerdings das Radio-Fernseh-Handwerk nicht mehr meisterpflichtig ist ( Quelle: Tageszeitung "Mainpost" vor ca. einem halben Jahr )
Aber es besteht immer noch die Meisterpflicht, da Vollhandwerk lt. aktueller Handwerksordnung, Teil A.