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Feuerwehr-Haltegurt nach DIN EN 358, CE-Zeichen, Typ FSmS-II, mit Sicherheitssteckverschluss aus Edelstahl, zwei Fangösen, Halteseil 80 cm lang, eingenäht in Leder und beidseitig lösbar, ein Bergsteigerkarabinerhaken mit Schraubverschluss, stabile Rückenstütze im Lendenwirbelbereich


In Niedersachsen wird der komische Gurt mit Zweidornschnalle verwendet.

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Feuerwehr-Haltegurt nach DIN 14926, Typ AGBF-AI, mit Umlenkrahmen, Zweidornschnalle aus Aluminium, eine Fangöse, Karabinerhaken mit Twistlook-Verschluss und Multifunktionsöse, Halteseil 80 cm lang, in Leder eingenäht und einseitig angespleißt


Hallo,
dieses Thema ist nicht ganz einfach. Prinziebiell sind beide Gurte zugelassen. Die DIN 14926 ist nahezug gleich wie die EN 358
welche beide die Zulassung zum Feuerwehrdienst regeln. Jetzt kommt allerdings der große Haken. Jedes Bundesland hat seine eigenen Prüfbestimmungen, welche an die DIN bzw. EN angelehnt sind. Bei uns in Baden-W. ist z.b. der erste Gurt nicht zugelassen, der zweite allerdings schon. Bei uns dürfen Gute nicht mit Steckverschluß sein, sondern müßen mit einer Zweidornschnalle ausgestattet sein.
Aber wer braucht denn heute noch Gurte? Also bei uns bleiben sie überwiegend im Spind hängen. Ich selber habe ihn noch nie gebraucht, bzw. vermisst.
Gruss
Oliver