Hallo,
Ich habe mich mit dem TÜV Nord in verbindung gesetzt und folgende antwort erhalten:
Zitat Anfang:
Sehr geehrter Herr ,
von solchen Regelungen ist uns nichts bekannt. Handzettel oder Merkblätter zu diesem Thema existieren bei uns nicht.
Mit freundlichen Grüßen
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
Bert Korporal
Zitat Ende.
denke da hat jemand eine Ente in die welt gesetzt. Zumal dann ja die den Führerschein Klasse B gemacht haben , keinen RTW mehr fahren dürften. Diese müssten dann alle C1E machen.
Grüße
Ossi