Hallo!

Als reine Sekundärmaßnahme reicht die Bereitstellung eines C-Rohres oder der Schnellangriffseinrichtung vollkommen aus.

Brennt das Fahrzeug bereits muss natürlich nach FwDV 3/4 ein Löschangriff erfolgen, der im Einzelfall vom Fahrzeugführer bestimmt wird.

Pulverlöscher, sollte das letzte Mittel der Wahl sein sofern andere Löschmittel vorhanden sind!

MfG