Original geschrieben von Heros2110
Nun scheint mir ja aber das ganze Landes spezifisch zu sein?!
Wo werden diese Entscheidungen hinterlegt?
Hi,
also, es ist so, dass die Kanäle vom BMI (ZSIUK - Bundespolizei) zugeteilt werden.
Welche Kanäle in welchen Ländern genutzt werden dürfen, wird per Erlass von den Ländern geregelt.
Beispiel für Hessen:
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Die FuG sind mit den Kanälen 31, 50, 51, 53, 55, 56 in der Betriebsart W/U (für FuG 11b im Wenigkanalmodus) zu bequarzen/ zu programmieren. Bedarfsweise (im Einsatzbereich vorhandene Gebäude-/Tunnelfunkanlagen) können zusätzlich die Kanäle 34 und 39 in der Betriebsart bG/U bequarzt / programmiert werden (für FuG 11b ebenfalls im Wenigkanalmodus). FuG 11b sind grundsätzlich im Wenigkanalmodus zu betreiben.
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Daraus ergibt sich dann alles.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge