Habe in einem Artikel der BrandSchutz (7/1999) von einer bundesweiten einheitlichen Verteilung der Kanäle (2m) gelesen.
FW.: 50, 53, 55, 56
HOrg.: 49, 51
KatS.: 25, 27, 34, 39
Zusammenarbeit BOS: 31

Ist das noch immer aktuell? Und wenn ja, wo ist dieses gesetzlich hinterlegt?