Das ganze hat nichts mit Versicherungen zu tun, sondern mit Jugendschutzgesetz. Verantwortlich gemacht werden für seine Taten kann in good old Germany jeder ab 14. Was da an Fürsorgeverletzung und Verletzung der Aufsichtspflicht für den Verantwortlichen dazukommt, steht auf einem anderen Blatt.
Das Zitat aus der Satzung bzw. den jeweiligen Ordnung der Gemeinschaften stimmt auch. Es gibt neben dem Jugendrotkreuz auch eine Wasserwacht- Bergwacht- und Bereitschaftsjugend, die auch im jeweiligen Teil der Ordnung (schlaue Menschen haben dann sogar Jugendordnung als Überschrift geschrieben) erwähnt sind.
Wenn es keinen Jugendleiter in der Gemeinschaft gibt, übernimmt diese Funktion der Leiter der örtlichen Gruppenarbeit. Dieser berätden Gemeinschaftsleiter bei gesetzlichen und Jugendpflegerischen Fragen.
PS: Weiterhin gilt im Geltungsbereich des RK bei Veranstaltungen mit jugerndpflegerischem Charakter absolutes Alkoholverbot, auch für Erwachsene.
Grüße aus Augsburg
Happyrescue