Hallo,
das dürfte einfache rechtliche Gründe haben. Bei uns dürfen U18 nur als "Praktikanten" mit, die nicht eigentständig arbeiten dürfen.
Denn macht er was falsch können die Eltern und Einsatzleiter belangt werden, da es hier um Aufsichtspflicht etc. geht. Macht ein Ü18 etwas falsch, muss er selbst dafür gradestehen. Wird man ihm keinen Vorsatz nachweisen können, sollte diese Kosten (Schmerzensgeld, Gerichtskosten,...) dann die Versicherung der HiOrg übernehmen. Bei einem Minderjährigen wird sie das vmtl. nicht tun.
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph