Hallo,

wie bereits mehrfach beschrieben, muss der K-Fall durch die untere Kschutzbehörde festgestellt werden. Ggf. wird ein sog. "Voralarm" ausgelöst. Auch muss der K-Fall nicht für den gesamten Bereich der Behörde festgestellt werden, sondern nur für einzelne Gemeinden / Städte / "Landstriche".

Im K-Fall müssen alle Helfer (also auch die kleine Betreuungsgruppe einer Hiorg) freigestellt werden. Ebenso kann die Behörde z.B. Omnibusse, Räumgerät,... bei Firmen anfordern und diese müssen das nach dem Bundesleistungsgesetz zur Verfügung stellen.

Jo, schreiben könnte man noch viel mehr, aber das führt dann teilweise zu weit.