Oben wurde schon der HVB erwähnt. Bei uns ist es der Landrat. Und ein "großer" Einsatz ist solange eine Großschadenslage bis der Hauptverwaltungsbeamte den Kat-Fall bestätigt. Der entscheidet. sofern sich da mittlerweile nicht wieder was geändert hat *gg
und zu der Autobahn mit der einen spur sperren.
Feuerwehr darf nur sperren und nicht verkehr leiten. das ist richtig. aber wenn ich einen rauchenden lkw auf der standspur habe, dann mach ich die eine fahrspur dicht und sperre sie. das ist KEINE verkehrsleitende massnahme.
Wenn ich eine 2 Spurige Bundesstrasse habe und eine Seite dicht mache wegen nem unfall dann ist das auch eine Teilsperrung und keine verkehrsleitende massnahme.