...Hi,

Das Buch von M.Marten ist ein Kapitel für sich....

Das TKG gilt für alle und macht auch keinen Unterschied zwischen Scanner und FuG.

Es gab schon zig Threads hier zum Thema.

Nach wie vor gilt dass das unbefugte abhören des BOS-Funks mittels Scanner strafbar ist.

Solltest du berechtigt sein, den BOS-Funk abhören zu können (falls es solch einen Fall überhaupt gibt) mit Hilfe eines Scanners, so steht man vor dem nächsten Problem, da dieser nicht gemäß TR-BOS ist...

Gruß

-Z L-