Laut dem Buch von Michael Marten "BOS-Funk" ist jedoch das abhören mit einem Scanner nicht strafbar! (S. 56 - Urteil)

Es heißt:

"Wer mit einem zugelassenen Scanner mit der europäischen CE-Kennzeichnung den BOS-FUnk abhört macht sich nicht strafbar. Der Betreiber des Scanners kann alle Nachrichten abhören, deren Empfang die technischen Möglichkeiten des Scanners zulassen. Mit dieser Handlung wird kein Strafbestand erfüllt"

Trifft dann diese Aussage nur auf Scanner oder auch auf Funkgeräte zu? Wie ist es mit den beiden vorhergehenden Posts??

Ich persönlich denke, dass wir jedoch ein Problem bekommen würden, weil die aufgezeichneten Alarmierungen ja an Dritte weitergegeben werden, richtig?