Die Funküberwachungsbehörde (bei uns in NRW die Zentralstelle für polizeitechnische Dienste) hat einen gewissen Pool Kanäle für bestimmte Gefahrenlagen. So kann jede BOS Einrichtung für bestimmte Lagen einen Kanal anfordern (z.B. auch die HiOrg für Funkübungen und Großeinsätze). Was überhaupt kein Problem darstellt, lediglich auf einem offiziellen Formular der ZPD erfolgen muss.
Auch kann die Funküberwachung, so wie in deinem Fall, bestimmte anders zugewiesene Kanäle requirieren, wenn es die Lage erfordert. War bei uns z.B. auch bei einer NPD Demo so, wo der 2m-Kanal 31 für den KatS gesperrt wurde und der Polizei vorbehalten war. Dies wird den Nutzern des Kanales aber immer (rechtzeitig, wenn möglich) mitgeteilt.
Zum Thema Michael Marten muss ich ja wohl nichts mehr sagen, auf die Listen würde ich mich nie verlassen, da z.B. die Angaben unseres Kreises hier von Anno ... sind.