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Das Anfangsgrundgehalt eines 21-jährigen,
1.620,19 Euro

Anfangsgrundgehalt eines 30-jährigen,
1.838,24 Euro

und

Familienzuschlag eines Verheirateten
95,96 Euro

Familienzuschlag eines Verheirateten mit 1 Kind
182,17 Euro

Familienzuschlag eines Verheirateten mit 2 Kindern
268,38 Euro




Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 114,35 Euro. Hinzu kommt das Kindergeld. Außerdem erhält der Beamte eine Stellenzulage von 15,68 Euro und nach einem Jahr eine Feuerwehrzulage von 63,69 Euro.
Nach zwei Jahren erhöht sich die Feuerwehrzulage auf 127,38 Euro. Für den "Dienst zu ungünstigen Zeiten" (nachts, samstags, sonn- und feiertags) wird eine Entschädigung gezahlt, die etwa 130,00 Euro monatlich beträgt.
Da der Beamte nicht sozialversicherungspflichtig ist, vermindern sich diese Dienstbezüge nur um die zu zahlende Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer und um den Beitrag zu einer freiwilligen Krankenversicherung und Pflegeversicherung in einer Ersatzkasse oder privaten Krankenversicherung.

MfG