Das mit den Handschuhen und der Schutzbrille sollte doch wohl wirklich selbstverständlich sein! Aber wer auf seinen berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutz verzichten möchte?
Zum Thema Güdeltuben:
fakt ist, dass medizinisches Material, dass vom Hersteller nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt ist und auf dem steht, dass der Artikel nicht resterilisiert bzw. desinfiziert werden darf, bzw. eine durchgestrichene zwei oder "single use only" angebracht ist, nach Benutzung oder Kontamination (z.B. Packung defekt) verworfen werden muss. Andere Gegenstände können und dürfen vor allem nach Herstellerangaben desinfiziert werden.
Die Firma Rüsch als namhafter Hersteller für Tuben aller Art bietet unter der Artikelnummer 102000 sogar einen Endotrachealtubus an, der resterilisierbar ist! Auch Oropharyngealtuben (Güdeltubus) werden z.B. unter der Art.-Nr.: 124501 als Mehrwegprodukt angeboten. Unter Art.-Nr.: 125200 werden auch die bekannten Nasopharyngealtuben nach Wendl angeboten.
Natürlich hat nicht jeder kleine Ortsverband einer HiOrg oder eine Feuerwehr die Möglichkeit sein Material resterilisieren zu lassen (wenn man hier auch mal des recht kurze Verfalldatum beachtet). Generell denke ich aber, dass bei einem korrekt desinfizierten Güdeltubus bei Wiederverwendung die Infektionsgefahr vor dem Nutzen der Maßnahme (bei korrekter Anwendung) zu vernachlässigen ist.