Es geht um versicherungstechnische Fakten zum Thema Rutschstange. Und Ihr wollt mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass die Vorschriften für Gerätehäuser und Rettungswachen anders ist, oder? ;-)
Gruß, Mr. Blaulicht
Es geht um versicherungstechnische Fakten zum Thema Rutschstange. Und Ihr wollt mir doch nicht allen Ernstes erzählen, dass die Vorschriften für Gerätehäuser und Rettungswachen anders ist, oder? ;-)
Gruß, Mr. Blaulicht
Mensch, wer legt denn hier eigentlich fest "worum es geht"?
In dem Posting von Alex22 geht es nicht ansatzweise um Versicherungsfragen, sondern um den Sinn einer einzelnen Stange (wobei er da wohl von einer Feuerwache ausging, d. h. vermutlich von mehreren Personen, die gleichzeitig die Stange herunter wollen). Diskussionen entwickeln sich nunmal bisweilen in die eine oder andere Richtung ...
Was den Versicherungsschutz angeht: Bisher sind doch noch gar keine konkreten Regelungen zu Rutschstangen genannt worden? Mir sind auch keine bekannt.
Tja, wenn du das so schnell erkannt hast.
Warum splittest du dann das Thema nicht ab.
Denn ich für meinen Teil hab die Überschrift gelesen und den Anfang und da gehts um Vorschriften von Rutschstangen im Feuerwehrgerätehaus und nicht um versicherungstechnische Frage von Rettungswachen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Tja, so ist das, wenn man nur aufgrund einzelner Beiträge ein ganzes Thema erschließen und dann mitdiskutieren will.
Und das Thema spalte ich deswegen nicht ab, weil viele kleine ähnliche Themen unübersichtlicher sind als große Themenbereiche, die verschiedene Apsekte beleuchten.
Gruß, Mr. Blaulicht
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)