Hallo!
Die UVV spricht von einer Feuerwehr-Schutzkleidung, bestehend aus der Schutzhose und der Schutzjacke für den Feuerwehr-Dienst nach der DIN EN 469.
Kurze oder 3/4-Lange Hosen werden hierbei nicht berücksichtigt. Anbei ist somit das tragen kurzer Hosen für den Feuerwehr oder Arbeitsdienst nicht zulässig, gem. UVV.
Und ganz besonders dann, wenn mit Maschinen gearbeitet wird!! Beim Hofkeren, würde ich das anders sehen...Aber wo zieht man dann die Grenzen !?
Desweiteren sind die Bestimmungen der Unfallkassen zubeachten!
MfG