AMEN,
der oben angegebene Thread is aber trotzdem auch für dich interessant..
die letzten einträge waren dann scho ziemlich aktuell....(hatte auch so ein ähnliches anliegen)...und von einer Änderung hab ich auch noch nix gehört...glaube aber net, dass sich da was radikal ändern würde (und wenn dann scho gar net, so dass man nicht mehr in der Nachbarwehr tätig sein darf)
-->laut Gesetz gibts da keinen Artikel der dagegen spricht. Es spricht auch nix dagegen von Seiten des "Bayerischen Gemeindeunfallverischerungsverband" (der ja im Falle eines Falles maßgeblich ist)
das einzige, was dagegen sprechen könnte, wäre eine persönliche Ablehnung des Kommandanten...dann is es eben Pech....is dann wie mitm Pabst: was der sagt gilt.... ;-)